Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat den Zuweisungsbescheid auf der Grundlage – des 2019 gestellten Förderantrages durch den Huckepack e.V. i. R. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur (SchulInfrastrukturverordnung – SchulInfraVO) vom 22.01.2020,erteilt.
Dabei handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung von rd. 7 Mio EUR.
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